Gemeinderatssitzung vom 14.12.2023
Das Wichtigste in Kürze
Zur dieswöchigen Gemeinderatssitzung hat der Bürgermeister Rechtsanwalt Dr. Häupl eingeladen. Dieser hat das Verkehrswertgutachten zum von der ÖVP gewünschten Verkauf einer Gemeindeliegenschaft an die Hotel Stadler GmbH verfasst. Bereits seit Juni liegt dem Bürgermeister schriftlich vor, dass ein sogenanntes Wertsteigerungsgutachten erstellt werden muss. Nur wenn ein solches Gutachten vorliegt, wird die SPÖ einem Grundstücksverkauf zustimmen. Die Kosten für das Gutachten sind selbstverständlich vom Käufer zu tragen. Hintergrund: durch den Kauf des Grundstücks würde die bestehende Hotelliegenschaft dann direkt am See liegen (derzeit trennt das Gemeindegrundstück den Uferbereich von der restlichen Hotelliegenschaft). Wir wollen wissen, um wie viel die Hotelliegenschaft dadurch mehr wert wird, weil das natürlich Auswirkungen auf den Kaufpreis hat.
Am Donnerstag hat der Gutachter bestätigt, dass er für die Bewertung von Hotelimmobilien nicht zugelassen ist. Man müsste sich für das von uns verlangte Gutachten einen entsprechend qualifizierten Gutachter suchen. Für den BGM ist das nicht nachvollziehbar, da man bisher ja so gut mit dem Gutachter zusammengearbeitet hat. Gleichzeitig ist der Gutachter der Meinung, dass es zu keiner Wertsteigerung kommen wird – möchte (bzw. darf) dies aber nicht schriftlich bestätigen.
Die Anwesenheit des Rechtsanwalts Dr. Häupl war auch gleich für einen weiteren wichtigen Tagesordnungspunkt nötig: ein Nachtrag zum Kauf des Naturbadeplatzes. Laut des Anwalts gab es ein Gespräch mit der Bundesforste AG (Eigentümerin des Attersees) zu den Eigentumsverhältnissen der Bootshütte. Über dieses Gespräch gibt es allerdings keine schriftlichen Notizen. Angeblich empfiehlt die Bundesforste AG, mit dem damaligen Verkäufer des Grundstücks einen Nachtrag zum Kaufvertrag zu treffen, in dem erklärt wird, dass im Zuge des Kaufs des Grundstücks auch das Eigentum an der Bootshütte an die Gemeinde übertragen wurde. Soweit wäre das natürlich im Sinne der Gemeinde. Leider ist aber nach wie vor völlig unklar, wem die Bootshütte überhaupt gehört – dies bestätigt sowohl der BGM als auch Rechtsanwalt Dr. Häupl nochmals. Somit ist auch nicht sicher, ob die Hütte überhaupt dem Verkäufer des Grundstücks gehört hat – was einem nicht gehört, kann man aber natürlich auch nicht verkaufen. Der Landesrechnungshof empfiehlt in seinem Bericht keine weiteren Schritte in Bezug auf die Bootshütte zu setzen, solange nicht geklärt ist, wem diese gehört.
Weitere Tagesordnungspunkte betrafen Kindergarten und Krabbelgruppe, die nun ihre Öffnungszeiten auf 47 Wochen pro Jahr ausdehnen. Die Kanal- und Abfallgebühren werden als Resultat der Härteausgleichsgemeinde ab 1.1.2024 erhöht.
Der Bürgermeister berichtet, dass an der OKA-Kreuzung eine neue Bushaltestelle nötig wurde, da die bestehende zu hoch frequentiert war. Daher wird die Haltestelle für die aus Mondsee kommenden Busse auf den Parkplatz verlegt, während jene aus Weißenbach kommend an der gewohnten Stelle stehen bleiben. Es wird außerdem ersucht, Beschwerden zum neuen Fahrplan an die Gemeinde zu schicken. Die Gemeinde wird diese zusammentragen und an die OÖVB weiterleiten.
Unsere Gemeinderätin Petra Eichinger ersucht die Gemeinde, dass die Bürger*innen informiert werden sollen, dass es seit der Umstellung auf die neue Software zu Fehlern in den Gemeinderechnungen kommen kann. Teilweise scheint ein zweiter Haushalt auf (es wird also doppelt bezahlt), teilweise werden nur Einzelrechnungen verschickt, wodurch es schwieriger wird den Überblick zu behalten. Wir empfehlen euch also auch hier, eure Gemeinderechnungen zu kontrollieren und mit den Vorjahren zu vergleichen.
Das Protokoll dieser Gemeinderatssitzung ist während der Amtsstunden (Mo-Fr 8-12 und Do 14-18) auf der Gemeinde einsehbar.