Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023
Das Wichtigste in Kürze
Die zweite Gemeinderatssitzung des Jahres 2023 fand vergangenen Donnerstag statt. Wieder kamen einige Zuhörerinnen der Einladung, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen, nach.
Wie wir berichteten, ist Unterach am Attersee 2023 eine Härteausgleichsgemeinde. Daher musste das Budget für 2023 vom Land geprüft und bewilligt werden. Die zuständige Direktion für Inneres und Kommunales hat einige Änderungen vorgeschrieben, die allesamt zu Teuerungen für die Bürgerinnen führen. So wurde die Abfallgrundgebühr erhöht (+ 60 %), für Grün- und Strauchschnitt muss jetzt bezahlt werden (€ 10,-/m3), eine Raummiete für Kurse im Turnsaal wird eingeführt (bis zu € 25,-/Termin) und für Kindergartenkinder werden Bastel- und Werkbeiträge von den Eltern eingehoben (€ 110,- jährlich). Diese Erhöhungen und neuen Kosten sind ausschließlich durch die Schuldenpolitik der vergangenen Jahre verursacht. In den vergangenen 6 Jahren hat sich die Schuldenlast der Gemeinde mehr als verdreifacht. Wir wurden von einer der finanziell am besten gestellten Gemeinden des Bezirks zur am höchsten verschuldeten Gemeinde pro Kopf (Quelle: Statistik, Land Oö).
Zusätzlich werden auch die Strandbadpreise erhöht – hier werden die Unteracher*innen sogar mehr zur Kasse gebeten als Tagesgäste: Die Saisonkabine wird um 50 % erhöht, die Saisonkarte für Erwachsene um 20 %. Aber auch davor muss nun tiefer in die Tasche gegriffen werden: Die Parkgebühren werden für Saisonkarten um 25 % erhöht (€ 75,-). Immerhin kann hier im Mai eine ermäßigte Karte auf der Gemeinde erworben werden.
Weitere Tagesordnungspunkte waren die Errichtung zusätzlicher Kinderkrabbelgruppen, der Tausch der Heizung der Volksschule auf eine Nahwärmeversorgung durch die Tischlerei Springer sowie die Beschaffung einer Photovoltaikanlage für das Dach des Strandbades.
Das Protokoll dieser Gemeinderatssitzung ist während der Amtsstunden (Mo-Fr 8-12 und Do 14-18) auf der Gemeinde einsehbar. Leider stößt unser Vorschlag, die Protokolle zusätzlich im Internet zu veröffentlichen, weiterhin auf Abneigung seitens des Bürgermeisters.
Ein Zuhörer weist am Ende auf die fehlende juristische Prüfung der Verträge und auf darin enthaltene problematische Punkte für die Gemeinde hin.